GoMoPa - investigativer Journalismus aus dem grauen Kapitalmarkt über NLFY GmbH: Keine Sachanlagen an Gold oder Silber in der Bilanz

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Liebe(r) Leser(in),

Reporterin Klara Roth über NLFY GmbH: Keine Sachanlagen an Gold oder Silber in der Bilanz

Reporterin Klara Roth über NLFY GmbH: Keine Sachanlagen an Gold oder Silber in der Bilanz

wie uns gestern der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kälberer schrieb, besteht das Recht aus einem völlig überteuerten Kredit für eine Immobilie oder eine Fondsbeteiligung, der beispielsweise vor fünf oder zehn Jahren abgeschlossen wurde, rückwirkend aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auszusteigen, nur noch kurze Zeit. Kälberer: „Das Recht zum Darlehenswiderruf endet aufgrund einer kürzlich in Kraft getretenen Gesetzesnovelle am 21. Juni 2016. Nur noch bis dahin ist Zeit, den so genannten ‚Widerrufsjoker’’zu ziehen und einen Widerruf bei der kreditgebenden Bank einzureichen.

Insbesondere in den Jahren 2003 bis 2010 enthielt ein Großteil – etwa drei Viertel – der Kreditverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Immobilienkredite waren häufig betroffen, und hier können Bankkunden mit einem erfolgreichen Widerruf viel Geld sparen: Wenn sie per Widerruf aus einem Altvertrag (mit hohen Zinsen) aussteigen und einen Neuvertrag (zu den heute sehr niedrigen Zinsen) abschließen, kann das häufig mehr als 10.000 Euro Zinsersparnis ausmachen.“ Nun denn…

Bleiben Sie stark!Ihre Klara Roth

Exklusiv

NLFY GmbH: Keine Sachanlagen an Gold oder Silber in der Bilanz

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