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09. Aug 2017
Liebe(r) GoMoPa-Moderator2,

Reporterin Klara Roth

Reporterin Klara Roth

Treuhänder von Fonds konnten sich viele Jahre in Sicherheit wiegen. Sie kassierten regelmäßig ihre Gebühren und mussten kaum für Prospektfehler oder Falschberatung gerade stehen.

Das hat der Bundesgerichtshof nun geändert. Treuhänder, die, wie allgemein üblich, vor den anderen Direktkommanditisten beigetreten sind und somit zu den Altgesellschaftern zählen, müssen gegenüber nachfolgenden Treugebern und Direktkommanditisten für vorvertragliche Aufklärungs-Pflichtverletzungen haften. Urteil vom 7. August 2017 (II ZR 10/16).  Somit vergrößert sich der Kreis der Regresspflichtigen für geschädigte Anleger. Nun denn…

Bleiben Sie stark!

Ihre Klara Roth

Exklusiv

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