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Maritime Services GmbH: Was wird aus Containern im Chinesischen Meer?

GoMoPa - investigativer Journalismus aus dem grauen Kapitalmarkt über Maritime Services GmbH: Was wird aus Containern im Chinesischen Meer?

GoMoPa – investigativer Journalismus aus dem grauen Kapitalmarkt über Maritime Services GmbH: Was wird aus Containern im Chinesischen Meer?

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Liebe(r) Leser(in),

Reporterin Klara Roth über Maritime Services GmbH: Was wird aus Containern im Chinesischen Meer?

Reporterin Klara Roth über Maritime Services GmbH: Was wird aus Containern im Chinesischen Meer?

viele Käufer von Solaranlagen zum Beispiel auf Schuldächern waren von dem Lübecker Verkäufer Frank Rahlf und seiner Deutschen Umweltberatung so überzeugt, dass sie dafür sogar einen Kredit aufnahmen, wie wir berichteten. Frank Rahlf versprach: Die Einspeisevergütung tilge praktisch den Kredit für die Anlage und die Dachmiete, die für 20 Jahre im Voraus zu entrichten war. Doch die Anlagen gingen entweder verspätet ans Netz oder lieferten weniger Strom als in der Prognose. Viele Anleger gerieten in ein Kreditdesaster.

Eine Mängelbeseitigung oder Teilrückzahlung des Kaufpreises nach Jahren wurde von den Verkäufern solcher Anlagen mit dem Argument abgelehnt, die Photovoltaikanlage auf dem Dach sei keine Immobilie  und unterliege daher nicht der längeren Verjährungsfrist von 5 Jahren für Mängel am Bau. Falsch, urteilte am 2. Juni 2016 der  für das Baurecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (Az. VII ZR 348/13) am Beispiel einer Tennishalle in Bayern. Bei Photovoltaikanlagen auf Dächern gelte sehr wohl die für Arbeiten „bei Bauwerken“ geltende lange Verjährungsfrist für Nacherfüllungsansprüche von fünf Jahren, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.

Zur Begründung teilte uns die BGH-Pressestelle mit: „Die Photovoltaikanlage wurde durch die Vielzahl der verbauten Komponenten so mit der Tennishalle verbunden, dass eine Trennung von dem Gebäude nur mit einem erheblichen Aufwand möglich ist. Darin liegt zugleich eine grundlegende Erneuerung der Tennishalle, die einer Neuerrichtung gleich zu achten ist. Schließlich dient die Photovoltaikanlage dem weiteren Zweck der Tennishalle, Trägerobjekt einer solchen Anlage zu sein.“ Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller nach § 635 BGB Nacherfüllung verlangen. Nun denn…

Bleiben Sie stark!Ihre Klara Roth

Exklusiv

MAGELLAN Maritime Services GmbH: Was wird aus Containern im Chinesischen Meer?

Der Graue Kapitalmarkt hat wieder zugeschlagen. Die MAGELLAN Maritime Services GmbH (MMS) in Hamburg – ein großer Anbieter von so genannten „Direktinvestments“ in Schiffscontainer – hat einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete am 1. Juni 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren (Az: 67c IN 237/16) … Mehr

Konsul Claudio de Giorgi: 6 Jahre Haft wegen falscher Diamantenmine

Er kann das Schwindeln einfach nicht lassen: Der im schweizerischen Pfäffion geborene Italiener Claudio de Giorgi (53) nennt sich Honorakonsul der Zentralafrikanischen Republik und knöpfte schon vor mehr 10 Jahren 1.000 Anlegern rund 12 Millionen Euro für eine Gold- und Diamantenmine „Noble Mineral Mining“ ab, die weder Gold noch Diamanten förderte … Mehr
NLFY GmbH: Keine Sachanlagen an Gold oder Silber in der Bilanz
Gestern überraschte die NLFY GmbH (Gold- und Silberkauf per Empfehlungsmarketing) aus Leimen in Baden-Württemberg die Vertriebswelt mit einer eigenartigen E-Mail-Nachricht. Nicht Gold oder Silber ist der New Live For You GmbH am wichtigsten, sondern der Ruf. Die negative Presse wird allerdings nicht durch Fakten korrigiert, sondern einfach ignoriert … Mehr
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Scoredex: Ihr Geld braucht Transparenz

Scoredex: Ihr Geld braucht Transparenz

Themen

Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH: Anleger bleiben auf Containern sitzen
Die Magellan Maritime Services GmbH ist insolvent. Anleger sollen bis zu 400 Millionen Euro in die Container-Direktinvestments gesteckt haben. Ihr Geld könnte jetzt verbrannt sein … Mehr

Cum-Ex-Geschäfte: Bankenverband in Erklärungsnot
Auf dem Bundesverband deutscher Banken lastet ein böser Verdacht: Er soll den Behörden eine Lücke im Gesetz gegen Cum-Ex-Deals bewusst verschwiegen haben. Der Verband weist die Vorwürfe zurück … Mehr

BaFin prüft die Internetwährung OneCoin
Die BaFin prüft, ob die Firma OneCoin Ltd. in Deutschland genehmigungspflichtige Finanzgeschäfte betreibt. Die Firma erklärte, „in voller Übereinstimmung mit deutschen Gesetzen“ zu arbeiten … Mehr

IndexSelect: Allianz von VZ Hamburg abgemahnt
„Sicher, chancenreich und wandlungsfähig“, so wirbt die Allianz für ihre sogenannte PrivatRente IndexSelect. Wir haben die Allianz wegen der Werbung für ihr Vorsorgekonzept IndexSelect abgemahnt … Mehr

Urteil gegen Bio Block Kraft ++ Darlehen muss zurückgezahlt werden
Resch Rechtsanwälte haben vor dem Landgericht Berlin ein Urteil gegen die Bio Block Kraft GmbH erstritten. Die Bio Block Kraft wurde zur Rückzahlung eines Nachrangdarlehens verurteilt … Mehr

Steilmann SE: AG Dortmund eröffnet Hauptinsolvenzverfahren
88 Millionen Euro hat das Modeunternehmen Steilmann über drei Mittelstandsanleihen bei Anlegern eingesammelt. Rund neun Millionen Euro haben die Aktionäre beim Börsengang … Mehr

AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB zur aktuellen Entwicklung IFMC-Group GmbH
Bereits mit Bescheid vom 14.11.2013 hat die BaFin die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte der IFMC-Group GmbH mit Sitz in Karlsruhe aufgegeben … Mehr

Glücklose Geldjongleure: Hedgefonds im Dauertief
Seit Anfang des Jahres haben viele Hedgefonds erneut herbe Verluste gemacht, Anleger zogen mehrere Milliarden US-Dollar ab. Nun macht den Fonds die Lockerung der Kapitalbindungsklauseln zu schaffen … Mehr

Dumm gelaufen: Insider-Infos für den Installateur
Die SEC geht hart gegen Insider vor. Trotz raffinierter Technik macht ihr ein perfides Urteil das Leben schwer. Doch für einen Banker und seinen Klempner wurden die Flüstereien jetzt zum Griff ins Klo … Mehr

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Scoredex: Ihr Geld braucht Transparenz

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Sven Uwe Palisch: Doch Schuld-Beweise vor spanischem Berufungsgericht?

GoMoPa - investigativer Journalismus aus dem grauen Kapitalmarkt über Sven Uwe Palisch: Doch Schuld-Beweise vor spanischem Berufungsgericht?

GoMoPa – investigativer Journalismus aus dem grauen Kapitalmarkt über Sven Uwe Palisch: Doch Schuld-Beweise vor spanischem Berufungsgericht?

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Liebe(r) Leser(in),

Reporterin Klara Roth über Sven Uwe Palisch: Doch Schuld-Beweise vor spanischem Berufungsgericht?

Reporterin Klara Roth über Sven Uwe Palisch: Doch Schuld-Beweise vor spanischem Berufungsgericht?

wir hätten nie gedacht, dass wir mit unserem Interview im Dezember 2008 mit dem Autoleasinganbieter Carsten Reimers von Metropol Leasing aus Pinneberg in Schleswig-Holstein einen Dauerbrenner produzieren würden. Bei Reimers haben die Kunden immer selbst schuld, wenn sie trotz Anzahlung für ein Leasingauto am Ende zu Fuß gehen müssen. Zivilklagen sind bei „Reimers Kalkulationsgrundlage“ kommentierte vor zwei Jahren ein Kunde unseren Artikel und empfahl die Kanzlei Poppe aus Pinneberg. Am 27. September 2016 bestätigte wieder einmal ein Kunde in einem neuen Kommentar:

„Auch ich muss mich den Vorrednern anschließen, bin aktuell auch auf das Unternehmen reingefallen und hoffe, dass ich meine Zahlung über 4.723 Euro wiedersehe. Metropol Leasing oder 4yourCar, wie der Verein noch heißt, ist Abzocke. Ich kann nur jedem abraten, sich auf einen Vertrag mit Herrn Reimers einzulassen. Man wird immer wieder vertröstet. Und es fehlen ständig irgendwelche Unterlagen, Wertgutachten et cetera. Das geht dann so lange, bis der Wagen, für den man das Leasing wollte, vom Autohaus anderweitig verkauft wird. Und dann bekommt man zu hören, man sei ja selbst schuld, wenn man so lange braucht, bis alle Unterlagen vollständig vorliegen. Aber man könne ja ein anderes Fahrzeug zum Leasing vorschlagen und könnte einen angepassten Vertrag bekommen…ganz ehrlich: FINGER WEG!!!! Man muss diesem Unternehmen beziehungsweise dem Inhaber so langsam mal das Handwerk legen.“ Nun denn…

Bleiben Sie stark!Ihre Klara Roth

Exklusiv

Sven Uwe Palisch: Doch Schuld-Beweise vor spanischem Berufungsgericht?

Es geht um inzwischen 150 vermögende Kunden, die für angeblich lukrative Bankengarantiegeschäfte 10 Millionen Euro nach Spanien überwiesen haben sollen, aber weder Rendite noch ihr Geld zurückerhielten. Bei einem Kunden gab es im März vor Gericht in Valencia einen Freispruch für den deutschen Anbieter. Doch  nun liegt ein erneutes Protokoll dieses Gericht vor, das besagt, daß der in der Klage behauptete Betrug, mutmaßlich begangen durch Swen Uwe Palisch (44) aus Markranstädt in Sachsen, tatsächlich stattgefunden haben soll und – weil sich mehrere Nebenkläger aus verschiedenen europäischen Staaten der Klage angeschlossen haben – die Verhandlung darüber an das in Valencia residierende regionale „Strafgericht für schwere Verbrechen“, Audiencia Nacional, übergeben wurde. Mehr

Verbotene Gold-Aktien als Rückzahlung Partiarischer Darlehen an Gold International SE

Die Bonner Finanzaufsicht BaFin verbot mit Wirkung vom 8. Juli 2014 den Handel der Aktien der Gold International SE, weil Eckhard Schulz, der 76jährige Leitwolf, wie ihn die Mitarbeiter seines Dortmunder Callcenters CallOn nenne, keinen Verkaufsprospekt vorlegen konnte, den die BaFin akzeptieren hätte können.
Und genau diese nirgendwo handelbaren und verbotenen Gold Aktien bietet nun Schulz in seinem aktuellen Investment-Angebot als Rückzahlung an. Es handelt sich bei dem Investmentangebot um Partiarische Darlehen, also Darlehen, die am Gewinn seiner Gold International SE beteiligt werden sollen. Die Sache hat nun neben den dubiosen Gold-Aktien gleich noch drei weitere dicke Haken. Mehr
Magellan: Eigentumsstreit blockiert Mietzahlungen an Anleger
Vor einem Jahr sagte Carsten Jans, der damalige geschäftsführende Gesellschafter der Magellan Maritime Services GmbH: „Dank unseres Engagements sind wir seit 20 Jahren ein zuverlässiger Partner für unsere Linien-Reedereien und Investoren.“ Nun blockiert ein Streit darüber, wer der rechtmäßige Eigentümer der See-Container ist – die 9.000 Anleger oder die Pleite-Emittentin MAGELLAN -, die Auszahlung der laufenden Mieteinnahmen an die Anleger wohl auf Jahre, teilte am 8. September 2016 Insolvenzverwalter Peter-Alexander Borchardt von der Kanzlei Reimer in Hamburg mit. Dabei war das an die Anleger ausgehändigte Zertifikat doch eindeutig. Mehr
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Themen

BGH: Kunstpapst Helge Achenbach muss doch 20,9 Millionen an ALDI-Clan zahlen
Deutschlands Kunstpapst Helge Achenbach (64) war am 16. März 2015 in Essen zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, weil er den 2012 verstorbenen ALDI-Nord-Erben Berthold Albrecht Gemälde und Oldtimer besorgt, aber bei den Preisen und Provisionen zu seinen eigenen Gunsten seinen Klienten mächtig übers Ohr gehauen hat, wie wir berichteten. Dennoch wollte Achenbach nicht die zu viel kassierten Honorare in Höhe von 20,9 Millionen Euro an den ALDI-Clan zurückzahlen. Doch nun ist er vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Der BGH in Karlsruhe hat am 27. September 2016 bestätigt, dass nicht nur die Gefängnisstrafe richtig ist, sondern dass auch der Betrugsschaden richtig berechnet worden ist. Achenbach schuldet demnach dem ALDI-Clan 20,9 Millionen Euro. Die Begründung des BGH lesen Sie hier.Bilanzfälschung der DM Beteiligungen AG? Strohmann Gronemeyer und Steuerberater Kuhn vor Gericht
Zehn Jahre nach der Pleite der Düsseldorfer DM Beteiligungen AG ist am Dienstag (27.09.2016) der Strafprozess gegen den als Strohmann geltenden Vorstand Michael Gronemeyer (55) aus Leverkusen und den Steuerberater Johannes Kuhn (51) gestartet, meldete die Nachrichtenagentur dpa. In dem Verfahren gegen die zwei mutmaßliche Kapitalanlagebetrüger geht es um 9.000 Opfer und 90 Millionen Euro Schaden. Vor dem Düsseldorfer Hauptgericht verlasen die Staatsanwälte die Anklage: Die Betreiber des Immobiliengeschäfts sollen mit geschönten Handelsbilanzen ein sogenanntes Schneeballsystem betrieben haben, wie wir berichteten. Dabei hätten sich innerhalb kürzester Zeit die Werte der gehandelten Unternehmensanteile vervielfacht, obwohl keines der angekauften Unternehmen Gewinne erwirtschaftet habe. Statt den Anlegern die versprochenen Zinsen von 5,5 bis 7 Prozent zu erwirtschaften, hätten sie die Mittel in ihren kostenintensiven Lebensstil gesteckt, heißt es in der Anklage. Kuhn sagte Sönke Iwersen vom Tagesspiegel schon vor fünf Jahren: „Ich war an der betreffenden Gesellschaft nicht beteiligt und auch nicht operativ tätig. Ich war als Steuerberater engagiert. Ich habe dargelegt, dass ich meine steuerberatende Tätigkeit stets im gesetzlichen Rahmen ausgeführt habe.“ Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Denn Michael Gronemeyer, der Vorstand der DM Beteiligungen AG, war bereits geständig. Die Einzelheiten lesen Sie hier.

Kursgewinne steuerfrei?
Julia Topar, die Pressesprecherin des Bankenverbandes in Berlin, schickte uns diese Woche folgenden Finanz-Tipp:
„Aufatmen ist angesagt. Nach dem Kurseinbruch zu Jahresbeginn haben sich die Aktienkurse mittlerweile wieder erholt. Der Dax hat sich seit seinem Tiefpunkt im März 2009 sogar fast verdreifacht. Auch die Börsenkurse vieler Anleihen sind in den vergangenen Jahren aufgrund des historischen Zinstiefs deutlich gestiegen. So notieren die 2014 ausgegebenen zehnjährigen Bundesanleihen heute etwa 15 Prozent höher, 30-jährige Bundesanleihen haben sogar über 50 Prozent zugelegt. Da liegt es nahe, dass so mancher Aktienanleger an Gewinnmitnahmen denkt, nach der klassischen Anlageregel ‚Nur realisierte Gewinne sind echte Gewinne’. Dabei stellt sich dann die Frage: Verdient der Fiskus mit? Ja und nein, es kommt auf den Zeitpunkt des Kaufs an.“ Die Antworten lesen sie hier.

SdK vertritt Interessen der Anleihegläubiger der KTG Energie AG
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. aus München wird die Interessen der Anleiheinhaber der KTG Energie AG aus Hamburg im kommenden Insolvenzverfahren vertreten. Die KTG Energie AG hatte 2012 eine Anleihe (WKN A1ML25 / ISIN DE000A1ML257) mit einem Volumen von 50 Millionen Euro emittiert, die ursprünglich 2018 zur Rückzahlung fällig geworden wäre. Erst Mitte September hatte die Gustav Zech Stiftung die Übernahme von 50,06 % der Aktien der KTG Energie AG von der bereits seit Anfang Juli insolventen ehemaligen Muttergesellschaft KTG Agrar SE aus Hamburg mit Verwaltungssitz in Oranienburg bei Berlin bekannt gegeben. Aufgrund einer nun festgestellten Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft wurde nun vom Vorstand ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim zuständigen Insolvenzgericht in Neuruppin gestellt. Was das bedeutet und was die Anleger tun können, lesen Sie hier.

Cum-Ex: Maschmeyer als Kronzeuge in den Bundestag geladen
Wer wüsste inzwischen besser Bescheid über Cum-Ex-Geschäfte der Banken als der niedersächsische Unternehmer Carsten Maschmeyer? Rund 40 Millionen Euro hatte Maschmeyer von seinem eigenen Ersparten in die riskanten Fondsprodukte des Sheridan Solutions Equity Arbitrage Fund investiert, wie wir berichteten. Zusätzliches Kapital für den Fonds kam ebenfalls aus Maschmeyers Umfeld. Rund 50 Anleger, wie der deutsche Drogeriekönig Erwin Müller, investierten etwa 300 Millionen Euro. Der Cum-Ex-Ausschuss des Bundestages will sich nun von Carsten Maschmeyer erklären lassen, wie es möglich war, dass der deutsche Fiskus durch dubiose Steuertricks mit Dividenden Milliarden Euro einbüßte. So hatten sich Fonds und Banken die einmal gezahlte Kapitalertragssteuer von den getäuschten Finanzämtern gleich mehrfach erstatten lassen. Hier

Squeeze-Out-Nachschlag für Aktien der Kraftübertragungwerke Rheinfelden AG
Die gute Nachricht zuerst: 14 Jahre nach dem Squeeze-Out der Kraftübertragungswerke Rheinfelden AG, die in Energiedienst AG, umfirmierte, steht den damals rausgeflogenen Aktionären nun eine Nachzahlung von 111,22 Euro je Anteilsschein plus Zinsen zu. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe und veröffentlichte das Urteil am 5. Juni 2016 im Bundesanzeiger. Die schlechte Nachricht: Die Energiedienst AG überweist die Nachzahlung nicht automatisch. Jeder damalige Aktionär muss darum kämpfen. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. aus München bietet Hilfe an. Mehr lesen Sie hier.

Berlin dementiert Notfallplan für Deutsche Bank – DIE ZEIT bleibt dabei
Die Bundesregierung hat einen Bericht der ZEIT von Anfang dieser Woche dementiert, wonach sie einen Rettungsplan für den Fall einer Schieflage der Deutschen Bank vorbereitet. Auch aus den Reihen der deutschen Finanzaufsicht BaFin wurde ein solches Vorhaben verneint. „So etwas gibt es nicht“, wurden Insider zitiert. Auch der Deutsche-Bank-Vorstandschef John Cryan hat in einem Zeitungsinterview mit der BILD angebliche Gespräche mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zur staatlichen Unterstützung seines Instituts zurückgewiesen: „Ich kann nicht verstehen, wie jemand das behaupten kann. Ich habe die Bundeskanzlerin zu keinem Zeitpunkt um Hilfe gebeten. Ich habe auch nichts dergleichen angedeutet.“ Doch DIE ZEIT bleibt dabei: „Trotz aller Dementi: Beamte arbeiten nach Informationen der ZEIT an einem Notfallplan für das größte deutsche Geldinstitut. Auch Staatshilfen könnten gezahlt werden.“ Mehr Einzelheiten lesen Sie hier.

Roberto Saviano: Mafia in Deutschland ist Realität
„Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen, dass ihr Mut eines Tages dazu führen wird, dass die Missstände, die sie beschreiben, beseitigt werden“ – mit diesen Worten würdigte Bundeskanzlerin Angela Merkel Roberto Saviano. Der italienische Enthüllungsjournalist und Buchautor Roberto Saviano ist am 15. September 2016 in Potsdam mit dem diesjährigen M100 Media Award ausgezeichnet worden. In seinem Buch „Gomorrha“, über das wir noch vor Erscheinen der deutschen Fassung berichteten,  beschreibt Saviano die Machenschaften der Camorra, der neapolitanischen Form der Mafia. Dabei geht es auch um deren weitreichende globale Vernetzung mit der legalen Wirtschaft. Seit dem Erscheinen des Buches wird Saviano bedroht und lebt unter Polizeischutz. Bundeskanzlerin Merkel würdigte den Journalisten bei der feierlichen Ehrung in der Orangerie von Schloss Sanssouci als als mutigen Kämpfer für die Pressefreiheit und nannte ihn ein „leuchtendes Beispiel“. Die ZDF-Reporterin Katrin Lindner von heute.de fragte den Enthüller: „Das organisierte Verbrechen – inwieweit ist es Ihrer Meinung nach auch in Deutschland verstrickt?“ Die Antworten lesen Sie hier.

V + GMBH & CO. FONDS 1 KG: VERJÄHRUNG DROHT
Gerade für Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 1 KG aus Landshut, die fehlerhaft beraten wurden, hat die Verjährungsfrist eine besondere Bedeutung. Dies deshalb, weil der Verkaufsprospekt der V + GmbH & Co. Fonds 1 KG vom Dezember 2005 datiert und die Beteiligungen ab Dezember 2005 bis ins Jahr 2007 vertrieben wurden. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Anlegern rät daher allen Anlegern, die sich fehlerhaft beraten fühlen, unverzüglich rechtlichen Rat einzuholen, damit ggfs. verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet werden können. Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung stehen dem Anleger dann zu, wenn er nicht „anleger- und objektgerecht“ beraten wurde. Im Rahmen der anlegergerechten Beratung darf dabei zum Beispiel gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen nur eine Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anleger ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken des Anlageprodukts, wie das Verlustrisiko oder die fehlende Handelbarkeit, aufgeklärt werden. Kommen Berater dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich Schadensersatzansprüche. Hinzukommt, dass nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte der Prospekt der V + GmbH & Co. Fonds 1 KG Fehler enthält. Hier

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